Behandlungs- & Grundpflege

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Behandlungspflege nach § 37 SGB V

Die Behandlungspflege gemäß § 37 SGB V umfasst alle ärztlich verordneten pflegerischen Maßnahmen, die die Gesundheit und den Genesungsprozess von Patient:innen unterstützen. Sie ist Teil der gesetzlich geregelten Krankenpflege und wird direkt auf ärztliche Anordnung durchgeführt.

Unsere Fachkräfte führen diese Maßnahmen nach sorgfältiger Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs und in enger Abstimmung mit dem Hausarzt.

Jeder Patient erhält eine individuelle Betreuung durch eine feste Pflegekraft oder ein kleines, eingespieltes Team von Fachkräften. Diese kontinuierliche Versorgung ermöglicht eine enge Vertrauensbasis und eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Pflege.

Grundpflege nach SGB XI

Die Grundpflege nach § 14 SGB XI umfasst alle täglichen pflegerischen Maßnahmen, die Patient:innen benötigen, wenn sie aufgrund von Alter, Krankheit oder körperlichen Einschränkungen Hilfe im Alltag brauchen.

In vielen Fällen übernehmen Angehörige diese Leistungen, sodass wir uns auf die medizinische Versorgung konzentrieren können. Auf ausdrücklichen Wunsch der Patient:innen oder Angehörigen übernehmen wir jedoch auch die grundpflegerische Versorgung, um eine ganzheitliche Versorgung sicherzustellen und den Angehörigen zu entlasten. Die Leistungen umfassen: